Helmpflicht für alle Wintersportler ab der Saison 2025/2026
Schweres Schädel-Hirn Trauma, Hirnblutungen, Kopfverletzungen mit bleibenden Schäden – Wintersportler sollten auf den weißen Pisten besser immer mit Helm unterwegs sein, insbesondere Kinder. Bislang galt diese Pflicht nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – ab Winter 2025/2026 müssen jedoch auch Erwachsene
verpflichtend einen Skihelm tragen. Ihr Motto also für den nächsten Skiurlaub: Oben ohne? Nein, danke!
Wer Köpfchen hat, der schützt sich.
Skihelm ja bitte oder Skihelm nein danke – welcher Seite gehören Sie an?
Bisher stand es Erwachsenen frei, ob sie einen Helm tragen – diese Wahlmöglichkeit entfällt künftig. Seit Januar 2005 besteht in
Italien und so auch in Südtirol eine
Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren, mit Januar 2022 wurde diese erweitert für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Mit Inkrafttreten des
neuen Gesetzes ab der Wintersaison 2025/2026 wird die
Helmpflicht nun auf alle Skifahrer und
Snowboarder unabhängig vom Alter
ausgedehnt. Wer ohne Helm unterwegs ist, riskiert
saftige Geldstrafen und den
Entzug des Skipasses.
Die Helmpflicht gibt es aus gutem Grund: Statistisch gesehen ziehen sich zwar Kinder und Jugendliche häufiger
Kopfverletzungen zu als Erwachsene – was sich auf die unterschiedlichen
Körperproportionen und die
schwächere Muskulatur rückführen lässt. Doch
auch bei Erwachsenen ist das Risiko nicht zu unterschätzen – weshalb der Gesetzgeber nun reagiert hat. Grundsätzlich sollten Wintersportler
bei allen Sportarten, bei denen ein hohes Tempo erreicht werden kann, einen Helm tragen. Dieser hilft nachweislich dabei, Kopfverletzungen um 60% zu verringern und/oder zu vermeiden.
Aber Achtung – 100%ige Sicherheit bietet der Helm nicht und kann daher auch nicht als Freibrief gesehen werden. Vergleichen lässt sich das mit dem Airbag oder Gurt im Auto, die im Falle eines Unfalles lebensrettend sein können, aber nicht müssen. Denn – der beste Helm nützt nichts, wenn ich mich absichtlich in Gefahr begebe, unverantwortlich handle, (m)ich Mitfahrer gefährde(n) oder mein Können überschätze.
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Wer Köpfchen hat, schützt sich – und ab 2025/2026 ist dieser Schutz nicht mehr nur freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Kollision bei 25 km/h entspricht einem
Sturz aus 2,5 m Höhe. Bei mehr als 50 km/h
entspricht die Kollisionswirkung einen Sturz aus
10 Metern. Das muss man nicht weiter ausführen,
denn der Hausverstand hat längst begriffen –
ohne Helm überlebt man so etwas nicht.
Was man beachten muss
Wer einen Helm kaufen will, der sollte diesen
vor dem Kauf probieren. Dabei soll auf eine
genaue und bequeme Passform geachtet werden.
Außerdem: Skihelme müssen homologiert
sein und der CE- Norm entsprechen. Wer den Helm
nicht kaufen will, kann ihn sich auch in einer
Südtiroler Skischule ausleihen.
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