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Wichtiges rund um die Helmpflicht beim Skiurlaub
Helmpflicht
Helmpflicht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Wer Köpfchen hat, der schützt es …
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Helmpflicht für alle Wintersportler ab der Saison 2025/2026

Schweres Schädel-Hirn Trauma, Hirnblutungen, Kopfverletzungen mit bleibenden Schäden – Wintersportler sollten auf den weißen Pisten besser immer mit Helm unterwegs sein, insbesondere Kinder. Bislang galt diese Pflicht nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – ab Winter 2025/2026 müssen jedoch auch Erwachsene verpflichtend einen Skihelm tragen. Ihr Motto also für den nächsten Skiurlaub: Oben ohne? Nein, danke! Wer Köpfchen hat, der schützt sich.

Skihelm ja bitte oder Skihelm nein danke – welcher Seite gehören Sie an?
Bisher stand es Erwachsenen frei, ob sie einen Helm tragen – diese Wahlmöglichkeit entfällt künftig. Seit Januar 2005 besteht in Italien und so auch in Südtirol eine Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren, mit Januar 2022 wurde diese erweitert für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab der Wintersaison 2025/2026 wird die Helmpflicht nun auf alle Skifahrer und Snowboarder unabhängig vom Alter ausgedehnt. Wer ohne Helm unterwegs ist, riskiert saftige Geldstrafen und den Entzug des Skipasses.

Die Helmpflicht gibt es aus gutem Grund: Statistisch gesehen ziehen sich zwar Kinder und Jugendliche häufiger Kopfverletzungen zu als Erwachsene – was sich auf die unterschiedlichen Körperproportionen und die schwächere Muskulatur rückführen lässt. Doch auch bei Erwachsenen ist das Risiko nicht zu unterschätzen – weshalb der Gesetzgeber nun reagiert hat. Grundsätzlich sollten Wintersportler bei allen Sportarten, bei denen ein hohes Tempo erreicht werden kann, einen Helm tragen. Dieser hilft nachweislich dabei, Kopfverletzungen um 60% zu verringern und/oder zu vermeiden.
Aber Achtung – 100%ige Sicherheit bietet der Helm nicht und kann daher auch nicht als Freibrief gesehen werden. Vergleichen lässt sich das mit dem Airbag oder Gurt im Auto, die im Falle eines Unfalles lebensrettend sein können, aber nicht müssen. Denn – der beste Helm nützt nichts, wenn ich mich absichtlich in Gefahr begebe, unverantwortlich handle, (m)ich Mitfahrer gefährde(n) oder mein Können überschätze.

 

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Wer Köpfchen hat, schützt sich – und ab 2025/2026 ist dieser Schutz nicht mehr nur freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Kollision bei 25 km/h entspricht einem Sturz aus 2,5 m Höhe. Bei mehr als 50 km/h entspricht die Kollisionswirkung einen Sturz aus 10 Metern. Das muss man nicht weiter ausführen, denn der Hausverstand hat längst begriffen – ohne Helm überlebt man so etwas nicht.

Was man beachten muss
Wer einen Helm kaufen will, der sollte diesen vor dem Kauf probieren. Dabei soll auf eine genaue und bequeme Passform geachtet werden. Außerdem: Skihelme müssen homologiert sein und der CE- Norm entsprechen. Wer den Helm nicht kaufen will, kann ihn sich auch in einer Südtiroler Skischule ausleihen.

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